Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst
häufig gestellte Fragen
Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen Sie unter anderem:
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Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, etc.)
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Nachweise über Werbungskosten (Fahrkosten, Arbeitsmittel, Weiterbildungen, etc.)
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Belege für Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer, etc.)
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Nachweise über außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten, etc.)
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Bankunterlagen (Kontoauszüge, Zinsbescheinigungen, Kapitalerträge)
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Informationen zu Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnungen)
Ein Steuerberater berät in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, erstellt Steuererklärungen und unterstützt bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Ein Wirtschaftsprüfer hingegen prüft Jahresabschlüsse, testiert diese und bewertet die Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung. Er ist vor allem bei Kapitalgesellschaften erforderlich, um die gesetzliche Prüfungspflicht zu erfüllen.
Kurz gesagt: Der Steuerberater optimiert und gestaltet, der Wirtschaftsprüfer kontrolliert und bestätigt.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, verlängert sich die Frist üblicherweise bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Pflicht zur Abgabe besteht, wenn Sie:
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Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr erzielen,
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mehrere Arbeitgeber haben,
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Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld) beziehen,
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als Selbstständiger oder Freiberufler tätig sind.
Bei einer Steuerprüfung überprüft das Finanzamt die Angaben in Ihren Steuererklärungen. Dies kann vor Ort im Unternehmen oder als sogenannte „Schreibtischprüfung“ stattfinden.
Der Ablauf umfasst:
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Ankündigung der Prüfung mit einem Prüfungszeitraum,
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Sichtung und Überprüfung der relevanten Unterlagen,
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Abschlussbesprechung mit eventuellen Nachforderungen oder Anpassungen.
Ein Steuerberater begleitet Sie bei der Prüfung, bereitet alle notwendigen Dokumente vor und vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt.
Unternehmer können eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen nutzen, darunter:
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Betriebsausgaben wie Miete, Fahrzeugkosten, Geschäftsreisen oder Büromaterial,
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Abschreibungen auf Anschaffungen wie Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Ausstattung,
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Investitionsabzugsbeträge, um zukünftige Investitionen steuerlich vorzubereiten,
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Forschungs- und Entwicklungsförderungen bei innovativen Projekten.
Wir helfen Ihnen, alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Es gibt verschiedene Strategien zur legalen Steueroptimierung, wie:
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Nutzung von Freibeträgen (z. B. Sparer-Pauschbetrag, Kinderfreibetrag),
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Einsatz von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Einnahmen-Ausgaben-Verschiebung),
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Betriebliche Altersvorsorge oder Vermögenswirksame Leistungen,
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Investitionen in energiesparende Technologien oder bestimmte Förderprogramme.
Wir zeigen Ihnen individuell passende Maßnahmen auf, um Ihre Steuerlast effizient zu senken.